Kostenerstattung nur für den Zahnarzt wählen
Die Wahl der Kostenerstattung kann auf die zahnärztliche Versorgung beschränkt werden. Beim Hausarzt oder Facharzt bleibt dann alles wie gewohnt über die Gesundheitskarte.
Wie rechnet der Zahnarzt ab?
Bei Kostenerstattung erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie bezahlen zunächst selbst und reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Was erstattet die Krankenkasse?
Die Krankenkasse erstattet höchstens den Betrag, den sie bei einer Behandlung als Sachleistung übernommen hätte – gegebenenfalls abzüglich eines Verwaltungskostenabschlags laut Satzung. Für Zahnersatz gelten die befundbezogenen Festzuschüsse.
Warum entsteht eine Differenz?
Privatrechnungen nach GOZ liegen meist über den Kassensätzen. Die Differenz trägt der Versicherte selbst – es sei denn, ein passender privater Ergänzungstarif übernimmt sie.
Für wen lohnt sich das?
Für Versicherte, die beim Zahnarzt Wert auf moderne Verfahren, mehr Zeit und Behandlung wie ein Privatpatient legen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
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Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Satzung Ihrer Krankenkasse.