Sachleistung oder Kostenerstattung?
Normalerweise rechnet die Praxis direkt mit der Krankenkasse ab (Sachleistungsprinzip). Mit dem Kostenerstattungsprinzip nach § 13 Abs. 2 SGB V erhalten Sie stattdessen eine Privatrechnung und lassen sich die Kosten von Ihrer Kasse erstatten.
Welche Vorteile hat das?
Viele Versicherte berichten von mehr Behandlungszeit und einer transparenten Rechnung, aus der jede Leistung hervorgeht. Ärzte erhalten ein Honorar nach der privaten Gebührenordnung.
Was ist das Risiko?
Die Krankenkasse erstattet nur bis zur Höhe der Kassenvergütung. Den Rest zahlt der Versicherte selbst. Dieses Differenzrisiko ist der wichtigste Punkt vor einem Wechsel.
Ärzte ohne Kassenzulassung
Nicht zugelassene Leistungserbringer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Klären Sie dies deshalb vorab.
So vermeiden Sie hohe Eigenanteile
Mit einem passenden privaten Ergänzungstarif lässt sich die Differenz zwischen Rechnung und Erstattung weitgehend abdecken. So zahlen Sie im Idealfall kaum etwas aus eigener Tasche.
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Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Satzung Ihrer Krankenkasse.